AGB
Tanja Gratzer | Persönlichkeitsentwicklung mit Hund

Allgemeines, Geltungsbereich

Tanja Gratzer (im Folgenden auch Trainerin), führt Trainings und Beratung gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) durch. Mit der Beauftragung gelten diese Bedingungen vom Auftraggeber (im Folgenden auch Klient) als angenommen. Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt Tanja Gratzer nicht an. Weitere Vereinbarungen sind für Tanja Gratzer nur verbindlich, wenn diese von Tanja Gratzer schriftlich bestätigt werden.

Angebote, Rechnung, Zahlungsbedingungen

Die Angebote sind freibleibend. Änderungen vorbehalten. Für Trainingsleistungen werden die auf der Website veröffentlichten und/oder in der Trainingsvereinbarung vereinbarten Honorare berechnet. Trainingseinheiten können entweder als Einzelstunden oder in Kleingruppen gebucht werden. Die aktuell gültigen Angebote sind der Webseite www.tanja-gratzer.at zu entnehmen. Das Paket und die Einheiten haben eine Gültigkeit von sechs Monaten ab der ersten Trainingseinheit. Das vereinbarte Entgelt ist im Voraus zu bezahlen. Die Zahlung hat durch Überweisung auf das Bankkonto zu erfolgen. Die Rechnung ist zahlbar innerhalb von fünf Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzüge. Wurde die Überweisung zu Trainingsbeginn noch nicht getätigt, hält sich die Trainerin vor, das Training nicht durchzuführen oder der Klient entrichtet vor dem Training den Betrag in bar. Die Leistungserbringung erfolgt grundsätzlich erst nach vollständiger Bezahlung. Alle Preise verstehen sich ab Geschäftssitz der Trainerin in Euro. Solange keine schriftliche Kostenzusage von anderer Stelle vorliegt, gilt der Klient als Schuldner der Rechnung.

Ab Erwerb der Dienstleistung, ist es die Pflicht der Klienten selbst, rechtzeitig Termine für Trainings zu vereinbaren, falls nicht fix vorgegebene Termine bereits bestehen. Es besteht seitens der Trainerin keinerlei Verpflichtung, kurzfristige Termine in die bestehende Terminplanung zu integrieren, wenn das Gültigkeitsende der Dienstleistung bevorsteht und der Klient versäumt hat, regelmäßige Termine zu vereinbaren oder diese wahrzunehmen. Die gebuchte Leistung ist nicht übertragbar. Eine Rückzahlung nicht in Anspruch genommener Einheiten ist nicht möglich. Bei Nichtzahlung mahnt die Trainerin einmalig und übergibt dann die Forderung an ein Inkassobüro. Entstehende Kosten hierfür werden dem Rechnungsempfänger vollumfänglich in Rechnung gestellt.

Anmeldung

Der Klient meldet sich kostenpflichtig und verbindlich über die jeweiligen Anmeldeformulare auf der Webseite www.tanja-gratzer.at, telefonisch, via E-Mail oder mündliche an. Bei termingebundenen Trainings erhalten Klienten Terminvorschläge von der Trainerin. Ein Terminvorschlag wird ohne schriftlich ausgefüllte Anmeldung max. 12 Stunden geblockt. Ergeht nach schriftlicher Anmeldung keine Überweisung bzw. Überweisungsnachweis bei der Trainerin ein, ist der Platz für den Termin nicht verbindlich reserviert. Die Gebühr wird dennoch ab Anmeldung fällig. Anmeldungen zu vorgegebenen Kursen oder Veranstaltungen beziehen sich ausschließlich auf diese Termine. Die im Anmeldeformular zu bestätigenden erforderlichen Zustimmungen sind zu beachten. Die Anmeldung zu einem Training, Seminar, Webinar oder Online-Kurs ist verbindlich. Bereits gezahlte Gebühren werden auch in Anteilen nicht erstattet.

Buchung

Der Eingang der Anmeldung im E-Mailpostfach, telefonisch oder mündlich bei der Trainerin gilt als Zeitpunkt der verbindlichen, kostenpflichtigen Buchung. Nach Eingang der Anmeldung/Buchung des Klienten, erhält der Klient eine Bestätigung per E-Mail. Die Buchungsbestätigung kann schriftlich oder mündlich erfolgen. Rechnungslegung gilt ebenfalls als Buchungsbestätigung. Es besteht die Möglichkeit den Klienten einzeln als auch über den Nachrichtenverteiler der Gruppe/Veranstaltung via WhatsApp zu verständigen. Die AGB sind auf der Webseite https://www.tanja-gratzer.at/agb veröffentlicht und finden somit in der gültigen Fassung Anwendung.

Online-Kurse

Für Online-Kurse besteht kein Widerrufsrecht gem. §18 Abs.1 Z 1 u. Z 11 FAGG.

Fahrtkosten, Zusatzkosten, Pauschalen

Für jedes Training außerhalb des Stadtgebiets Salzburg fallen Fahrtkosten in Höhe von 42 Cent/km an. Diese werden auf Grundlage von Google maps für die schnellste, d.h. zeitlich geringste Strecke, zum Trainingsort ab Reichenhallerstraße 15/2, 5020 Salzburg berechnet. Befindet sich der Trainingsort in einem Bereich kostenpflichtiger Parkplätze, werden anfallende Parkkosten in unmittelbarer Nähe zum Trainingsort in voller Höhe in Rechnung gestellt. Diese werden zuzüglich zur Dienstleistung separat erhoben und im Anschluss abgerechnet. Nebenkosten, wie Telefongebühren, Reise- und Übernachtungskosten usw., werden dem Klienten bzw. Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt. Die Trainerin behält sich vor, vom Klienten beauftragte Leistungen über das erworbene Paket gemäß Leistung nach Einzeltrainingssatz abzurechnen z.B. Erstellung von Trainingsplänen, Analyse von Videos, Erstellung von Berichten etc.

Beratungen via Telefon, SMS, WhatsApp oder E-Mail bzgl. Vor- oder Nachbereitung von Trainingseinheiten, Erstellung von Tages- oder Trainingsplänen, Analyse und Begutachtung von Kunden-Videos oder generellen Rückfragen werden mit einer Aufwandspauschale von 27 Euro je angefangener 15 Minuten berechnet. Wird auf ausdrücklichen Wunsch des Teilnehmers die Zeit von 50 Minuten überschritten, erfolgt eine zusätzliche Abrechnung von 27 Euro je angefangener Viertelstunde. Weitere Angaben zu Preisen und Leistungen ergeben sich aus der aktuellen Preisübersicht.

Teilnahmevoraussetzungen

Der Halter versichert, dass sein Hund behördlich angemeldet ist.
Für jeden am Training teilnehmenden Hund muss eine ausreichende und gültige Tierhalter-Haftpflichtversicherung abgeschlossen sein; eine Kopie der Versicherungspolizze ist bei Anmeldung vorzulegen. Der Hundebesitzer haftet zu 100% für alle Schäden, die durch ihn oder seinen Hund verursacht wurden.
Es können nur Hunde am Training teilnehmen, die einen gültigen Impfpass und vollen Impfschutz besitzen. Ausnahme hier sind Welpen von 8 Wochen, da ist nur eine Impfung Pflicht. Ebenso müssen alle teilnehmenden Hunde frei von Krankheiten und Ungeziefer sein. Der jeweilige Teilnehmer ist verpflichtet, nur gesunde Tiere, die kein Ansteckungsrisiko für Trainer und andere Personen oder Tiere darstellen, am Training teilnehmen zu lassen und durch Vorlage des Impfausweises die notwendigen Vorsorgeimpfungen zu dokumentieren.

Chronische Erkrankungen sind der Trainerin bei Anmeldung verpflichtend mitzuteilen. Die Trainerin behält sich grundsätzlich vor, den Gesundheitszustand des Tieres im Verdachtsfalle von einem Tierarzt überprüfen zu lassen, bevor mit dem Training begonnen wird. Auch und vor allem, wenn Leistungen bereits gebucht und Gebühren entrichtet wurden. Ist Training aufgrund des Gesundheitszustandes des Hundes nicht möglich, schuldet die Trainerin keine bereits bezahlten Einheiten.

Der Klient ist ebenfalls verpflichtet, den Trainer über Verhaltensauffälligkeiten, übermäßige Aggressivität oder Ängstlichkeit seines Tieres vor Aufnahme der ersten Einheit zu informieren. Der Klient ist verpflichtet, dem Trainer Beißvorfälle seines Hundes gegenüber Menschen und anderen Lebewesen selbstständig mitzuteilen. Zudem ist der Klient verpflichtet, seinen Hund entsprechend zu sichern (Maulkorb, Leine), sodass zu keinem Zeitpunkt ein Risiko für Trainer oder Dritte besteht. Behördliche Auflagen und Schriftverkehr jeglicher Art über den Hund und Halter mit Behörden sind unaufgefordert an die Trainerin zu übersenden.

Teilnahmevoraussetzung ist die Benutzung eines geeigneten Halsbandes oder Y-Geschirrs im Training. In Trainingseinheiten sind nur Hunde zugelassen, die kursfähig sind. Die Kursfähigkeit bestätigt der jeweilige Klient bei Anmeldung. Eine Kursfähigkeit besteht: Wenn der Hund keine anderen Hunde oder Menschen gefährdet und durch die Teilnahme an einem Kurs nicht in dauerhaften Stress verfällt (starkes und andauerndes Stresshecheln, ständiges und durchgehendes Bellen, Zittern, Meideverhalten, etc.) Stellt die Trainerin während des Kurses fest, dass der Hund nicht kursfähig ist, kann er vom gesamten Kurs ausgeschlossen werden. Eine (anteilige) Rückzahlung der Kursgebühr erfolgt nicht. Ein Anspruch auf Kursteilnahme oder Anrechnung der Gebühr auf andere Leistungen besteht nicht. Zur Überprüfbarkeit der Kursfähigkeit kann der Teilnehmer ein Einzeltraining vorab buchen.
Der Trainerin ist vorbehalten, erforderlichenfalls die Trainingseinheit nach eigenem Ermessen derart zu gestalten, dass der Hund kursfähig werden kann oder die Einheit abzubrechen. Der Abbruch geschieht in Fällen, in denen es nach Einschätzung der Trainerin nicht wahrscheinlich ist, dass der Hund kursfähig wird oder er gesundheitlich so eingeschränkt ist, dass ein Training nicht möglich ist oder gegen das Tierschutzgesetz verstieße. Sämtliche Einschränkungen im abgeänderten Training gehen zu Lasten der Klienten und sind durch diesen in Kauf zu nehmen. Weiterhin kann die Trainerin das Training abbrechen, wenn ein Teilnehmer übertriebene Härte gegen seinen Eigenen oder andere Hunde anwendet, dafür wirbt oder dies auch nach Aufforderung nicht unterlässt. In diesen Fällen erfolgt keine (anteilige) Rückerstattung der bereits bezahlten Gebühren bzw. ist die gebuchte Trainingseinheit im vollen Umfang zu bezahlen. Teilnehmer werden ebenso vom Training ausgeschlossen, wenn unzulässiges Equipment verwendet wird.

Absage eines Termins, Höhere Gewalt und sonstige Leistungshindernisse

Die Trainerin ist berechtigt, bei höherer Gewalt die vereinbarten Trainingstermine zu verschieben, hierunter fallen auch Leistungshindernisse, die aufgrund Krankheit, Unfall oder ähnlichem entstanden sind. In diesem Fall wird die Trainerin den Klienten schnellstmöglich verständigen und einen Ersatztermin anbieten. Dafür erhalten Teilnehmer zwei alternative Terminvorschläge genannt, die sie binnen 48 Std. bestätigen bzw. abweisen müssen. Der Termin, den die meisten der Teilnehmer bestätigen, wird als Ersatztermin verbindlich gesetzt. Falls der Klient unter der hinterlassenen Rufnummer nicht zu erreichen war und auch in jedem anderen Fall besteht kein Anspruch auf Übernahme der Anfahrts- oder sonstiger Kosten. Die Trainerin ist berechtigt, die Leistungen selbst auszuführen, oder sich bei der Erbringung der Leistungen sachkundiger Dritter zu bedienen (Fremdleistung). Das Training findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Vereinbarte Termine sind grundsätzlich verbindlich. Dies gilt auch für kostenlose Angebote. Zeit und Ort des Trainings werden von den Trainingspartnern einvernehmlich vereinbart. Die jeweilig vereinbarten, angemeldeten Einzelstunden, Erstgespräche, Webinare, Online-Trainings sowie Telefontermine sind von dem Klienten spätestens 48 Stunden vor Beginn schriftlich abzusagen, wenn der Termin nicht wahrgenommen werden kann.
Nicht rechtzeitig abgesagte Termine werden in vollem Umfang berechnet.

Trainingsverzug im Zusammenhang mit Pandemien

Ist aufgrund von höherer Gewalt, Quarantäneverordnungen die Trainerin oder kurzfristig eingetretenen Verboten der Tätigkeitsausübung eine Leistungserfüllung durch die Trainerin nicht möglich, werden die vereinbarten Leistungen durch die Trainerin zu einem später möglichen Zeitpunkt angeboten und nachgeholt. Eine Rückerstattung erfolgt grundsätzlich nicht. Sie kann nach Einzelfallbetrachtung aus Kulanz durch die Trainerin angeboten werden. Es liegt im Ermessen der fachkundigen Trainerin zu entscheiden, ob gebuchte Veranstaltungen und Trainings auch analog online durchführbar sind.

Absage durch Klient, Einzel- und/oder Gruppentraining

Kann der Klient nicht zu einem Gruppentraining kommen, so wird ein Ersatztermin an einem anderen Tag angeboten. Dies ist aber nur einmal möglich und die Absage muss spätestens 6 Stunden vor dem jeweiligen Kurstermin stattfinden. Muss von Trainerseite der Termin einmal abgesagt werden, so wird umgehend kostenlos ein Ersatztermin angeboten werden.

Verspätungen der Klienten

Verspätungen des Klienten zu den vereinbarten Trainingsstunden gehen zu Lasten des Klienten und berechtigen weder zu einer Verminderung der Vergütung noch zu einer Verlängerung der vertraglich vereinbarten Trainingszeit. Die Trainerin wartet am vereinbarten Ort maximal 15 Minuten. Ist bis dahin keine Kontaktaufnahme des Klienten erfolgt oder ist dieser nicht erschienen, verlässt die Trainerin den Ort und der Termin wird in voller Höhe berechnet und fällig. Ein Anspruch auf Retour der Trainerin zum vereinbarten Ort nach
15 Minuten besteht nicht.

Die Trainerin kann in folgenden Fällen vom Vertrag zurücktreten:

Ohne Einhaltung einer Frist, wenn sich der Teilnehmer vertragswidrig verhält, insbesondere wenn andere Teilnehmende oder das Ziel der Veranstaltung gefährdet werden.

Verstoß gegen die tierschutzrechtlichen Vorschriften durch den Klient. Die Trainerin behält sich ebenso das Recht vor, das Training umgehend abzubrechen, wenn der Klient grob fahrlässig handelt oder den Hund ungerecht behandelt. Eine Rückerstattung der Trainingsgebühren ist nicht möglich.
Bis 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn, wenn die gebotene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Bei Ausfall des Trainers/Referenten, z.B. durch plötzliche Erkrankung, Lockdowns und in Fällen höherer Gewalt kann es zu einem kurzfristigen Ausfall von Veranstaltungen kommen.

Die Trainerin wird sich gegebenenfalls um eine schnellstmögliche Ersatz-Veranstaltung zu einem späteren Zeitpunkt bemühen, so dass bezahlte Teilnahmegebühren gültig bleiben, haftet jedoch auf Verlangen höchstens mit der Rückerstattung bezahlter Teilnahmegebühren, nicht für eventuell darüberhinausgehende Schäden, die einem Teilnehmer durch Veranstaltungsausfall oder Terminverschiebung entstehen. Das Fernbleiben von gebuchten Leistungen gilt nicht als Rücktritt. Es ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten. Im Falle des Rücktritts kann die Trainerin ohne weiteren Nachweis pauschalen Schadens- und Aufwendungsersatz verlangen.

Vertraulichkeit

Tanja Gratzer verpflichtet sich, über alle im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten des Klienten auch nach der Beendigung des Vertrages Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren.

Mitwirkungspflicht des Klienten

Das Training erfolgt auf der Grundlage der zwischen den Parteien geführten vorbereitenden Gespräche. Es beruht auf Kooperation und gegenseitigem Vertrauen. Der Trainer möchte in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam machen, dass Training ein freier, aktiver und selbstverantwortlicher Prozess ist und bestimmte Erfolge nicht garantiert werden können. Der Trainer steht dem Klienten als Prozessbegleiter und Unterstützung bei Entscheidungen und Veränderungen zur Seite – die eigentliche Veränderungsarbeit wird vom Klienten geleistet. Der Klient sollte daher bereit und offen sein, sich mit sich selbst und seiner Situation auseinanderzusetzen. Jeder Klient ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Beanstandungen haben unverzüglich gegenüber der Trainerin zu erfolgen, andernfalls sind jegliche Ansprüche ausgeschlossen.

Abgrenzung zur Psychotherapie

Training ist keine Therapie und ersetzt diese auch nicht. Training basiert auf einer Trainer-Kunden-Beziehung, die durch ein partnerschaftliches Miteinander gekennzeichnet ist und dabei die Rolle des Trainers klar von Therapeuten und Ärzten abgrenzt. Psychotherapie ist problem- und symptomorientiert, sie beschäftigt sich mit der Vergangenheit und ist bemüht alte Wunden zu heilen. Training ist lösungsorientiert und auf die Gegenwart, Zukunft und Aktivität ausgerichtet. Psychotherapie ist die gezielte Behandlung einer psychischen Krankheit. Training dient dem “gesunden” Menschen, welcher handlungsfähig und zur Selbstreflexion fähig ist. Das Ergebnis eines Trainings stellt nicht die Linderung psychischer Beschwerden dar, sondern die individuelle Weiterentwicklung des Kunden, womit eine Steigerung seiner allgemeinen Lebensqualität einhergeht.

Versicherungsschutz

Jeder Klient trägt die volle Verantwortung für sich und seine Handlungen innerhalb und außerhalb der Trainingssitzungen und kommt für eventuell verursachte Schäden selbst auf. Das Training ist keine Psychotherapie und kann diese nicht ersetzen. Die Teilnahme setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus. Veranstalter von Team-Trainings, Seminaren, Workshops usw. ist immer der Auftraggeber. Die Teilnehmer haben deshalb keinen Versicherungsschutz durch Tanja Gratzer.

Copyright und soziale Medien

Alle an den Klienten ausgehändigten Unterlagen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, in der vereinbarten Vergütung enthalten. Die Unterlagen sind zum persönlichen Gebrauch des Klienten bestimmt. Wird zwischen Klient und Trainer ein Trainerbericht vereinbart, wird dieser gesondert in Rechnung gestellt. Unterlagen, Verschriftlichungen, Videos, Handouts, WhatsApp-Nachrichten sowie andere digitale und analoge Dokumente, die im Zusammenhang mit dem Training bzw. in Seminaren oder Vorträgen ausgehändigt werden, sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne schriftliche Genehmigung von Tanja Gratzer weder ganz oder auszugsweise reproduziert und/oder Dritten zugänglich gemacht, nicht vervielfältigt oder verbreitet werden. Eine Veröffentlichung, auch auszugsweise, ist untersagt und kann strafrechtlich verfolgt werden. Während des Trainings dürfen Videos und Aufzeichnungen nur nach vorheriger Erlaubnis durch die Trainerin erfolgen. Die Trainerin mahnt einmalig an und behält sich den Ausschluss vom Training vor. Gebühren werden nicht erstattet.
Zum Teil werden Fotos oder Videoaufnahmen während des Trainings von Trainer oder aber auch seitens Dritter gemacht. Sollte ein Klient der Veröffentlichung in jeglicher Form nicht zustimmen, ist dieses schriftlich zu vermerken. Ansonsten sind diese Aufnahmen für jegliche Verwendungen, vor allem auf öffentlichen Plattformen wie der Webseite, sozialen Medien etc. freigegeben. Der Klient verpflichtet sich, Fotos und Videos, Erwähnungen sowie andere Trainingsinhalte nur nach Absprache und vorherige schriftliche Erlaubnis auf sozialen Medien zu verwenden (Hochladen, Posten, Teilen, Verlinken). Dies gilt insbesondere für Videos, die während des Trainings gemacht werden und Bild-, Ton- sowie Schriftangaben zu Trainingsinhalten geben. Bei Verwendung von freigegebenen Bildern und Videos auf öffentlichen, sozialen Kanälen sind die Präsenzen (Instagram, Facebook, Webseite, Google Business Account) von Tanja Gratzer verpflichtend zu verlinken. Zum Zwecke des Austausches und der Kommunikation können durch die Trainerin WhatsApp- sowie Facebookgruppen eingerichtet werden, bei denen Teilnehmer mit ihren persönlichen Erreichbarkeiten hinzugefügt werden. Sollte ein Teilnehmer dem Hinzufügen solcher Gruppen nicht zustimmen, ist dieses schriftlich gegenüber der Trainerin zu äußern. Ansonsten wird ein Einverständnis des Teilnehmers als gegeben betrachtet.

Gefahren/Haftungsausschluss

Die Informationen und Ratschläge in Trainings sowie in allen Dokumentationen sind durch die Trainerin sorgfältig erwogen und geprüft. Eine Haftung wird ausgeschlossen. Anweisungen der Trainerin ist zur Gefahrenabwehr zwingend Folge zu leisten. Für Anweisungen innerhalb des Trainings und daraus resultierenden Sach-, Personen- und Vermögensschäden haftet die Trainerin nicht. Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko und auf eigene Gefahr. Der Klient haftet für alle Schäden, die er oder sein Hund während des Trainings verursachen. Begleitpersonen der Klienten sind durch den Klienten auf den bestehenden Haftungsausschluss hinzuweisen. Der Versand bzw. die elektronische Übertragung jeglicher Daten erfolgt auf Gefahr des Klienten.

Trainiert die Trainerin mit einem Hund, auch ohne Anwesenheit des Halters/Teilnehmers, so gilt keine Haftung bei Schäden an oder durch den Hund, die während des Trainings entstehen. Die Überlassung des Hundes der Teilnehmer erfolgt auf eigene Verantwortung. Im Training besteht zu 100% Leinenpflicht! Wenn der Klient seinen Hund von der Leine nimmt, übernimmt der Klient die alleinige Verantwortung dafür. Der Trainer ist berechtigt, bei Nichtverträglichkeit einzelner Hunde untereinander, die Klienten in anderen Gruppen unterzubringen oder die weitere Teilnahme auszuschließen (vgl. Kursfähigkeit).

Garantieleistung

Die Trainerin schuldet aufgrund des Umstandes, dass die Tätigkeit auch und insbesondere von der Mitarbeit des Klienten und dessen als auch den Fähigkeiten des Tieres abhängt, keinen Erfolg. Die Trainingseinheiten werden sich an den jeweiligen Bedürfnissen des Klienten und den Möglichkeiten des Tieres, nach seiner Rasse, seinem Alter, seinem Geschlecht, seiner Vorgeschichte und seinen körperlichen Voraussetzungen entsprechend orientieren. Die Trainerin arbeitet mit positiver Belohnung von gewünschtem Verhalten. Dies wird dem Klient vor Trainingsbeginn mitgeteilt. Eine Einwilligung des Klienten zu dieser Trainingsphilosophie ist Voraussetzung für das Training bei und mit der Trainerin.

Widerruf

Die Angebote von der Trainerin richten sich an Einzelpersonen und Unternehmer (natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln).
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Der Gesetzgeber erlässt den nachfolgenden Hinweis für Verbraucher:
Widerrufsbelehrung – Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie Tanja Gratzer mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, unter
Tanja Gratzer, Reichenhallerstraße 15/2, 5020 Salzburg, E-Mail: office@tanja-gratzer.at
informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, hat die Trainerin Ihnen alle Zahlungen, die diese von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei der Trainerin eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet die Trainerin dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas Anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Erlöschen des Widerrufsrechts

Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn die Trainerin mit der Ausführung der Leistung (z.B. Beginn der Trainingseinheiten, des Seminars oder Kurses) mit ausdrücklicher Zustimmung bzw. auf ausdrücklichen Wunsch des Klienten hin vor Ende der Widerrufsfrist begonnen oder der Klient diese selbst veranlasst hat.
Ende der Widerrufsbelehrung. Die Buchung wird als ausdrückliche Zustimmung gesehen, fällt sie in die Widerrufszeit.

Schlussbestimmungen

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB oder des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam, unvollständig oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen hiervon nicht berührt. Eine unwirksame Bestimmung wird durch eine dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck am nächsten kommende, rechtsgültige Bestimmung ersetzt. Jegliche Änderungen und Ergänzungen von diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Salzburg. Gerichtstand ist das zuständige Handelsgericht Salzburg.
Es gilt das Recht der Republik Österreich.

Stand: Jänner 2023