Was Charly und Lotte zusätzlich auszeichnet:
Wir sind durch das Messerli Institut staatlich geprüft und zertifiziertes Therapiebegleithunde-Team.
Es ist von größter Bedeutung, dass Tanja als Hundehalterin mit ihren zwei Therapiebegleithunden, Charly und Lotte, ein stabiles Team bildet, das von gegenseitigem Vertrauen geprägt ist. Die Einsätze erfolgen immer unter Berücksichtigung der Belastungsfähigkeit der beiden Hunde.
Therapiebegleithund
Gesetzliche Regelung
Therapiebegleithunde sind, ebenso wie Assistenzhunde, seit dem 01.01.2015 im §39a des Bundesbehindertengesetzes (BBG) (Link zu §39a Bundesbehindertengesetz) geregelt. Eine zusätzliche Richtlinie des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (Link zur Richtlinie des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz) führt die näheren Bestimmungen dieses Gesetzes aus.
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Was ist ein Therapiebegleithund
Im Gegensatz zum Assistenzhund, der stets bei einem Menschen mit Behinderung lebt und diesen in seinem Alltag unterstützt (Link zu Informationen über Assistenzhunde), begleitet der Therapiebegleithund seinen Halter/seine Halterin bei Tiergestützten Interventionen im Rahmen von pädagogischen, psychologischen und sozialintegrativen Angeboten für Menschen aller Altersgruppen mit kognitiven, sozial-emotionalen und motorischen Einschränkungen, Verhaltensstörungen und Förderschwerpunkten, wie auch bei gesundheitsfördernden, präventiven und rehabilitativen Maßnahmen. Die Definition des Therapiebegleithundes gemäß § 39a BBG lautet wie folgt: „Der Therapiehund ist ein mit seinem Halter und seiner Halterin für die therapeutische Arbeit ausgebildeter und geprüfter Hund, der durch gezielten Einsatz positive Auswirkungen auf das Erleben und Verhalten von Menschen mit Behinderung erzielen soll. Der Hund hilft durch seine Anwesenheit und ist Teil des therapeutischen Konzepts.“
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Anerkennung eines Hundes als Therapiebegleithund
Damit ein Hund als Therapiebegleithund anerkannt wird, muss er die durch die Prüf- und Koordinierungsstelle des Messerli Forschungsinstituts durchgeführte Beurteilung positiv absolvieren. Die spezifischen Voraussetzungen wie auch alle wichtigen Informationen und Inhalte dieser Beurteilung sind in der Prüfungsordnung für die Beurteilung von Therapiebegleithundeteams durch das Messerli Forschungsinstitut, Veterinärmedizinische Universität Wien (Link zur Prüfungsordnung für Therapiebegleithunde) nachzulesen.
Quelle: https://www.vetmeduni.ac.at/therapiebegleithunde/informationen-ueber-therapiebegleithunde
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