Sachkundenachweis gem. § 21 Salzburger Landessicherheitsgesetz für nicht gefährliche Hunde – Salzburg

Der zwei stündige online Sachkundenachweis-Kurs bietet umfassendes Wissen für angehende und erfahrene Hundehalter:innen in Salzburg, welcher vor Anschaffung eines Hundes zu absolvieren ist. Die Themen reichen vom Wesen und Verhalten des Hundes über die richtige Pflege bis hin zu den gesetzlichen Vorgaben im Salzburger Land. Gemeinsam entwickeln wir ein tiefes Verständnis für die Bedürfnisse unserer Hunde und klären wichtige Fragen zur artgerechten Haltung.

Nächster Termin:

Mittwoch, 12. August 2026
18:00 bis 20:00 Uhr
Online via Zoom

Die Sachkunde nach § 13 Abs 4 Tierschutzgesetz besteht aus einem Theorieteil, welcher vor Anschaffung eines Hundes und einem Praxisteil, welcher innerhalb eines Jahres nach Anschaffung des Hundes zu absolvieren ist. Gemäß § 2a Abs 5 Z 15 der 2.Tierhaltungsverordnung gilt: Bis zum 30.6.2027 wird der Nachweis der Sachkunde für Hunde nach § 21 Abs 1 Salzburger Landessicherheitsgesetz als Nachweis der theoretischen Sachkunde nach § 13 Abs 4 Tierschutzgesetz anerkannt.

Wird von 01.07.2026 bis 30.06.2027 die theoretische „Sachkunde“ für nicht gefährliche Hunde nach § 21 Abs 1 Salzburger Landessicherheitsgesetz abgelegt, ist innerhalb eines Jahres nur die praktische Einheit gemäß § 13 Abs 4 Tierschutzgesetz, im Umfang von 2 Unterrichtseinheiten, mit dem eigenen Hund zu absolvieren.

Gemeinsam mit Dr. Birgit Lidolt, CCRP, Tierärztin & Tierphysiotherapeutin – Inhaberin von OrthoDoc biete ich den Sachkunde-Kurs als Abendvortrag online an.

Investition: 60 € pro ausgestelltem Sachkundenachweis.
Der Betrag ist nach Erhalt der Rechnung vorab online zu begleichen. In dem Betrag ist der zwei stündige online Kurs und die Ausstellung der Sachkunde-Bescheinigung enthalten. Wichtig: Die Ausstellung der Bescheinigung auf die jeweilige Person kann nur erfolgen, wenn die Person, die sich angemeldet hat, ihre Identität mit einem gültigen Ausweisdokument nachweisen konnte und während des gesamten Sachkunde-Kurses persönlich mit eingeschaltener Kamera anwesend war. Die Sachkunde-Bescheinigung sende ich dir dann innerhalb von 2 Werktagen per E-Mail zu.

Gemäß dem Bescheid der Salzburger Landesregierung bin ich, Tanja Gratzer, als anerkannte Person qualifiziert und berechtigt, Ausbildungen für das Halten von nicht gefährlichen Hunden gemäß § 21 Abs 4 S.LSG durchzuführen.

Hinweise: Wenn beide Partner jeweils einen eigenen Sachkunde-Nachweis wünschen, sind zwei separate Anmeldungen erforderlich, und der Betrag muss für jede Anmeldung bezahlt werden. Familienmitglieder können kostenlos zuhören.

Der Sachkundenachweis gemäß § 13 Abs 4 Tierschutzgesetz für Hundehalterinnen und Hundehalter muss auf die Heimtierdatenbank des Bundes hochgeladen werden. Dies kann kostenlos via ID-Austria vom künftigen Tierhalter selbst erledigt werden. Sollten Sie keinen Zugang zu ID-Austria besitzen, kann das Dokument in Ihrem Auftrag durch eine von Ihnen gewählte gewerbliche Meldestelle (private Heimtierdatenbanken, wie AnimalData, Pet-Card und andere) auf die Heimtierdatenbank des Bundes hochgeladen werden.

Melde dich gleich zum „Sachkundenachweis“ online Abend-Kurs an!

Verbindliches Anmeldeformular: „Sachkunde für Hundehalter:innen für das Halten von nicht gefährlichen Hunden gemäß § 21 Abs 4 S.LSG.“

Investition
Sachkundenachweis gem. §21 Salzburger Landessicherheitsgesetz für nicht gefährliche Hunde. Der Rechnungsbetrag enthält gem. § 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994 keine Umsatzsteuer. Der Betrag ist nach Erhalt der Rechnung vorab online zu begleichen.
Termin
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Was dich im online Sachkunde-Kurs erwartet:

1. Wesen und Verhalten von Hunden
Erfahre, wie Hunde denken, fühlen und handeln, und lerne, Verhalten richtig einzuschätzen und entsprechend zu reagieren.

2. Gesundheit, Ernährung und Impfungen
Ein gesunder Hund ist ein glücklicher Hund. Wir beleuchten Fütterungsempfehlungen, Impfpläne und erste Anzeichen gesundheitlicher Probleme.

3. Hundesprache und Missverständnisse
Lerne zu verstehen, wie Hunde kommunizieren, und vermeide Missverständnisse, die zu Unsicherheiten oder Konflikten führen können.

4. Pflege, Bewegung und Zeitaufwand
Erhalte praktische Tipps zur Fellpflege, zur Gestaltung von Spaziergängen und zum täglichen Zeitbedarf für eine ausgewogene Hundehaltung.

5. Altersspezifische Bedürfnisse
Vom Welpen bis zum Senior: Im Kurs betrachten wir die altersspezifischen Bedürfnisse von Hunden und welche Betreuung und Anpassungen mit den Lebensphasen notwendig werden.

6. Versorgungsmöglichkeiten bei Abwesenheit
Ob Urlaub, Geschäftsreise oder Krankheit: Es werden verschiedene Betreuungsoptionen vorgestellt, damit der Hund stets in guten Händen ist.

7. Rechtliche Grundlagen gemäß Salzburger Landessicherheitsgesetz & Tierschutzrecht
Lerne die relevanten Gesetze zu Versicherungspflicht sowie die Leinen- und Maulkorbpflicht kennen. Sicherheit steht an erster Stelle!

8. Anschaffung, Grundausstattung und Kosten
Welche Erstausstattung brauchst du für den Hund? Welche Kosten erwarten dich? Die Anschaffung und Haltung eines Hundes ist sehr gut zu planen.

Wer braucht einen Sachkundenachweis?

Der Sachkundenachweis ist für Hundehalter:innen im Land Salzburg verpflichtend. Eine Person, die einen über drei Monate alten Hund hält, hat dies binnen einer Woche ab Beginn der Haltung bei der Gemeinde oder dem Magistrat zu melden. Dafür ist der Sachkundenachweis, die Chipnummer sowie die Bestätigung einer Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckung von 725.000 Euro vorzuweisen. Haltet hier Rücksprache mit einem(r) Versicherungsvertreter:in, denn manche Haushaltsversicherungen beinhalten die Haftpflichtversicherung eines Hundes. Auch der Eintrag in die Heimtierdatenbank ist verpflichtend.

Der Sachkundenachweis gemäß § 13 Abs 4 Tierschutzgesetz für Hundehalterinnen und Hundehalter muss auf die Heimtierdatenbank des Bundes hochgeladen werden. Dies kann kostenlos via ID-Austria vom künftigen Tierhalter selbst erledigt werden. Sollten Sie keinen Zugang zu ID-Austria besitzen, kann das Dokument in Ihrem Auftrag durch eine von Ihnen gewählte gewerbliche Meldestelle (private Heimtierdatenbanken, wie AnimalData, Pet-Card und andere) auf die Heimtierdatenbank des Bundes hochgeladen werden.

Meldepflicht für Hundehalter:innen
gem. § 16a Salzburger Landessicherheitsgesetz

Erforderliche Unterlagen für die Anmeldung des Hundes:

  • Sachkundenachweis (gem. § 21 ABS 1 S.LSG):
    Die erforderliche Ausbildung für das Halten eines nicht gefährlichen Hundes umfasst mindestens zwei Kursstunden.
  • Versicherungspolizze – Haftpflichtversicherung für den Hund mit einer Mindestdeckung von 725.000 Euro
  • Eintrag in bei der Registrierungsstelle Heimtierdatenbank des Bundes
    Dies kann kostenlos via ID-Austria vom künftigen Tierhalter selbst erledigt werden. Solltest du keinen Zugang zu ID-Austria besitzen, kann das Dokument in deinem Auftrag durch eine von dir gewählte gewerbliche Meldestelle (private Heimtierdatenbanken, wie

Hier findest du alle Informationen zur Anmeldung deines Hundes in der Stadt Salzburg.

Für die Meldung musst du folgende Informationen angeben:

  • Deinen vollständigen Namen sowie deine aktuelle Wohnadresse (Hauptwohnsitz)
  • Die Rasse, Farbe, das Geschlecht und Geburtsdatum deines Hundes
  • Den Namen und die Anschrift der Person oder Einrichtung, von der du den Hund übernommen hast (Tierheim, Züchter:in, Vorbesitzer:in)
  • Die 15-stellige Mikrochip-Nummer deines Hundes. Dieser Chip dient als eindeutiger Identitätsnachweis und muss in der österreichischen Heimtierdatenbank registriert sein.

Wer ist von der Sachkundeverpflichtung nach § 13 Abs 4 Tierschutzgesetz ausgenommen?

§ 2a Abs 5 der 2. Tierhaltungsverordnung:

  1. Personen, die zum Zeitpunkt der Aufnahme eines Hundes bereits einen Hund bzw. mehrere Hunde halten und dies durch eine Registrierung in einer Datenbank gemäß § 24a TSchG belegen können;
  2. Personen, die zum Zeitpunkt der Aufnahme eines Hundes keinen Hund halten, jedoch innerhalb der letzten zwei Jahre zumindest einen Hund gehalten haben und dies durch eine Registrierung in einer Datenbank gemäß § 24a TSchG belegen können. Die vorangegangene Haltung muss zumindest einen Zeitraum von zwei Jahren umfasst haben;
  3. Personen, die zum Zeitpunkt der Aufnahme eines Hundes keinen Hund halten, jedoch innerhalb der letzten sieben Jahre einen Hund gehalten haben und dies durch eine Registrierung in einer Datenbank gemäß § 24a TSchG belegen können, sofern die Halterin bzw. der Halter nachweislich eine Ausbildung positiv abgeschlossen hat, die spezifische Kenntnisse zu Haltung und Umgang mit Hunden beinhaltet. Die vorangegangene Haltung muss zumindest einen Zeitraum von zwei Jahren umfasst haben;
  4. Personen, die das Gütesiegel „Tierschutzqualifizierte Hundetrainerin“ bzw. „Tierschutzqualifizierter Hundetrainer“ führen;
  5. Zertifizierte Trainerinnen und Trainer der DogAudit eGen;
  6. Aktive Trainerinnen und Trainer des Österreichischen Kynologenverbands, des Österreichischen Jagdgebrauchshunde-Verbands und der Österreichischen Hundesport Union;
  7. Aktive Leistungsrichterinnen und Leistungsrichter des Österreichischen Kynologenverbands, des Österreichischen Jagdgebrauchshunde-Verbands und der Österreichischen Hundesport Union;
  8. Tierärztinnen bzw. Tierärzte;
  9. Absolventinnen bzw. Absolventen des Universitätslehrgangs „Angewandte Kynologie“;
  10. Kontrollorgane gemäß der Tierschutz-Kontrollverordnung
  11. Personen, die von der Landesregierung zur Durchführung der Theoriekurse gemäß Abs. 3 oder der Praxiseinheiten gemäß Abs. 4 namentlich veröffentlicht wurden;
  12. Hundeführerinnen und Hundeführer von Diensthunden im Sinne des § 1 Abs. 1 Diensthunde-Ausbildungsverordnung;
  13. Geprüfte Hundeführerinnen bzw. Hundeführer der Österreichischen Rettungshundebrigade, des Österreichischen Rettungsdienstes-Einsatzorganisation für Rettungshunde, der Rettungshundestaffel des Arbeiter-Samariter-Bundes Österreichs, des Bundesverbandes Rettungshunde Österreich, der Österreichischen Hundewasserrettung, der Suchhundestaffeln des Österreichischen Roten Kreuzes und der Suchhundestaffel der Österreichischen Hundesport- Union;
  14. Personen, die eine Prüfung gemäß § 39a Bundesbehindertengesetz absolviert haben;

Lotte & Charly freuen sich auf dich!

Die Co-Trainer mit der freundlichen Schnauze